
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
TuningNight 2.0
7 Mai, 2022 @ 19:00 – 23:00 UTC+2
Willkommen zurück nach langer Zwangspause komme wir direkt mit einer neuen Location zurück.
Den Lockdown haben wir genutzt um euch für 2022 eine neue Location mit deutlich mehr Platz zu bieten.
Hier habt Ihr ein sicheres Umfeld um euch stundenlang auszutauschen und umzusehen.
Du hast keine Lust auf Tankstellen-Treffen oder Treffen, die von der Polizei aufgelöst werden.
Dann seid Ihr hier genau richtig.
100% Legal-Angemeldetes Treffen ! #legit #trust #safe
Warum ist es die TuningNight 2.0 ?
Wir haben vor der Covid-Pandemie schon eine TuningNight veranstaltet, diese war damals noch am SelGros in Gersthofen mit großem Anklang zu besuchen. Während der langen Pause, haben wir nur darauf gewartet endlich wieder los legen zu dürfen. Wir haben die Zeit sinnvoll genutzt und uns erweitert um euch noch mehr Platz zum Ausstellen zu beschaffen.
Was macht eine TuningGear Veranstaltung so besonders?
Wir sind ein Teil von euch, wir kommen selbst aus der Szene und hatten die Tankstellen treffen satt, wollten uns Legal Treffen und haben uns im Jahr 2011, uns die Aufgabe gesetzt Legale Tuning-Treffen umzusetzen. Was dich erwartet, eine entspannte Atmosphäre, coole Autos und nette Leute. Du bist neu in der Szene? Kein Problem bei uns findest du schnell neue Bekannte und Freunde mit denen du dich austauschen kannst und über Tuning philosophieren kannst.
UPDATE: 22.03.2022 – Anfahrtskarte – Lageplan

Highlights
- Club & Gruppen Area
- Food Area für Essen & Getränke -> Foodtruck’s und unser Getränkestand mit gekühlten Softdrinks und EnergyDrinks warten auf dich
- Legal und Angemeldete Treffen -> Ihr habt für ein paar Stunden eure Ruhe und niemand wird euch verjagen
- Beleuchtetes, Asphaltiertes Gelände mit guter Anbindung an die B300 und B17 in Augsburg.
Es gelten zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes auf Grund der Pandemischenlage von COVID-19
Verhaltensregeln
Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Veranstaltungsregeln erkennen die Nutzer/Besucher die Geltung der vorliegenden Veranstaltungsregeln an.
- Keine Burnouts („Gummi lassen“ in jeglicher Form).
- Auf dem gesamten Gelände ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. (auch auf Zu- und Abfahrtswegen).
- Der Abfall ist in die aufgestellten Abfalleimer zu entsorgen.
- Die Sanitären Anlagen sind zu benutzten.
- Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit
- Die StVO ist auch bei An- und Abfahrt einzuhalten.
- Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
- Die Teilnahme am Event erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
- Die Nutzer/Besucher der Veranstaltung willigen unwiderruflich darin ein, dass die Veranstalter ohne Zahlung einer Vergütung berechtigt
ist, Bild- und Tonaufnahmen auch der Nutzer/Besucher zu erstellen oder durch Dritte erstellen zu lassen, und diese zu verwenden,
zu vervielfältigen, zu senden, in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen oder dies von Dritten durchführen zu lassen.
§ 23 Absatz 2 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) bleibt davon unberührt. - Jugendschutzgesetz –
a) Kindern und Jugendlichen ab 14 Jahren wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nur in Begleitung eines Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigten gestattet (gemäß JuSchG) die ist zulässig für Veranstaltungen unter Tags (Veranstaltungsende spätestens 22:00 Uhr).
b) Für Veranstaltungen die ein Veranstaltungsende bis 00:00 haben ist der Zutritt ab 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigten gestattet (gemäß JuSchG).
c) Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zur Veranstaltung. - Nutzern/Besuchern wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder diese werden des
Hauses verwiesen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird, wenn sie
- die Anordnungen des Ordnungsdienstes zur Durchsetzung des Hausrechts nicht befolgen,
- erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
- erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind, erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören,
- bei denen der Verdacht auf ansteckende Krankheiten iSd. Bundesseuchengesetzes, des Infektionsschutzgesetzes oder ähnliche, die Sicherheit gefährdende Krankheiten vorliegen.